Bauen & Wohnen

🏡 Bauen in der Marktgemeinde Ober-Grafendorf

Von der ersten Idee bis zur Fertigstellung eines Bauprojekts gibt es viele Herausforderungen. Damit Sie den Überblick behalten, bietet die Marktgemeinde Ober-Grafendorf einen kompakten Leitfaden mit den wichtigsten Informationen zu Planung, Bewilligungen, Fristen und Gebühren. Bauen beginnt genau hier!


1. Planungs- und Bewilligungsphase

  • Bauvorhaben klären: Bewilligungs- und Meldepflicht nach NÖ Bauordnung.

  • Wichtige Prüfungen vorab: Flächenwidmung, Bebauungsplan, Schutz- und Gefahrenzonen.

  • Antragsunterlagen: Baubewilligung, oder Meldung – je nach Vorhaben unterschiedlich.


2. Bauausführung & Fristen

  • Baubeginn: Innerhalb von 2 Jahren nach Bescheiderlassung.

  • Bauzeit: 5 Jahre ab Baubeginnsanzeige.

  • Fertigstellung: Anzeige mit allen geforderten Unterlagen erforderlich – sonst keine Benützungsbewilligung.


3. Gebühren & Abgaben

  • Baukosten: Gebühren für Verfahren, Aufschließung, Kanal- und Wasseranschluss sind individuell zu berechnen.

  • Abgabe: Aufschließungsabgabe: Einheitssatz € 680,-


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