Am Standesamt werden die wesentlichen Ereignisse des Lebens, beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall beurkundet. Das Standesamt, Meldeamt sowie Fundamt befindet sich im Bürgerservice im Erdgeschoss.
Bei österreichischen Staatsangehörigen
Benötigte Unterlagen:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Alle Heiratsurkunden eventueller Vor-Ehen
Nachweis über die Auflösung der Ehe
Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
Bei nicht-österreichischen Staatsangehörigen
Benötigte Unterlagen:
Im Inland geboren: Geburtsurkunde
(international oder übersetzt) – nicht älter als 6 Monate
Im Ausland geboren: Geburtsurkunde
(international oder übersetzt) – nicht älter als 6 Monate
Nachweise über die Staatsangehörigkeit
Ehefähigkeitszeugnis
Alle Heiratsurkunden von Vor-Ehen
Nachweis über die Auflösung der Ehe
Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
Sie haben sich entschlossen, in Ober-Grafendorf zu heiraten? Die Standesbeamtinnen beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Bitte nehmen Sie so früh wie möglich mit dem Standesamt Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Trauungstermin!
Benötigte Unterlagen:
Anzeige der Geburt – dieses Formular wird von der Hebamme ausgefüllt
Geburtsurkunde der Mutter
Geburtsurkunde des Vaters
Heiratsurkunde der Eltern
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
Bei Nicht-Österreichern: Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern
Bei unehelichen Kindern: Vaterschaftsanerkenntnis (kann gleichzeitig mit der Anmeldung erfolgen)
Benötigte Unterlagen:
Heiratsurkunde
Nachweis über Auflösung der Ehe
Benötigte Unterlagen:
Anzeige des Todes
Geburtsurkunde der(s) Verstorbene(n)
Heiratsurkunde (bei aufrechter Ehe)
Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn vorhanden)
Bei nicht-österreichischen Staatsbürgern: Nachweis über die Staatsangehörigkeit
Erstausstellung innerhalb der ersten beiden Lebensjahre gratis.
Benötigte Unterlagen:
Geburtsurkunde
Alle gefundenen Gegenstände können auf das Gemeindeamt zum Fundbüro (Bürgerservice im Erdgeschoss) gebracht werden, wo sie ein Jahr lang aufgehoben werden. Wenn sich nach Ablauf dieser Frist kein/e Eigentümer:in gemeldet hat, wird der/die Finder:in verständigt und es geht in sein/ihr Eigentum über. Verzichtet der/die Finder:in, werden die Fundstücke entsorgt. Außerhalb der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes können die Fundsachen auf der Polizeistation abgegeben werden.