Standesamt

Am Standesamt werden die wesentlichen Ereignisse des Lebens, beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall beurkundet. Das Standesamt, Meldeamt sowie Fundamt befindet sich im Bürgerservice im Erdgeschoss.

💍Anmeldung der Eheschließung

Bei österreichischen Staatsangehörigen

Benötigte Unterlagen:

  • Geburtsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Alle Heiratsurkunden eventueller Vor-Ehen

  • Nachweis über die Auflösung der Ehe

  • Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder

Bei nicht-österreichischen Staatsangehörigen

Benötigte Unterlagen:

  • Im Inland geboren: Geburtsurkunde
    (international oder übersetzt) – nicht älter als 6 Monate

  • Im Ausland geboren: Geburtsurkunde
    (international oder übersetzt) – nicht älter als 6 Monate

  • Nachweise über die Staatsangehörigkeit

  • Ehefähigkeitszeugnis

  • Alle Heiratsurkunden von Vor-Ehen

  • Nachweis über die Auflösung der Ehe

  • Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder

Sie haben sich entschlossen, in Ober-Grafendorf zu heiraten? Die Standesbeamtinnen beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Bitte nehmen Sie so früh wie möglich mit dem Standesamt Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Trauungstermin!

🤱Anmeldung einer Geburt

Benötigte Unterlagen:

  • Anzeige der Geburt – dieses Formular wird von der Hebamme ausgefüllt

  • Geburtsurkunde der Mutter

  • Geburtsurkunde des Vaters

  • Heiratsurkunde der Eltern

  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter

  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters

  • Bei Nicht-Österreichern: Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern

  • Bei unehelichen Kindern: Vaterschaftsanerkenntnis (kann gleichzeitig mit der Anmeldung erfolgen)

🔄Wiederannahme eines früheren Familiennamens

Benötigte Unterlagen:

  • Heiratsurkunde

  • Nachweis über Auflösung der Ehe

Beurkundung eines Sterbefalls

Benötigte Unterlagen:

  • Anzeige des Todes

  • Geburtsurkunde der(s) Verstorbene(n)

  • Heiratsurkunde (bei aufrechter Ehe)

  • Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn vorhanden)

  • Bei nicht-österreichischen Staatsbürgern: Nachweis über die Staatsangehörigkeit

🪪Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

Erstausstellung innerhalb der ersten beiden Lebensjahre gratis.

Benötigte Unterlagen:

  • Geburtsurkunde

💡Fundamt

Alle gefundenen Gegenstände können auf das Gemeindeamt zum Fundbüro (Bürgerservice im Erdgeschoss) gebracht werden, wo sie ein Jahr lang aufgehoben werden. Wenn sich nach Ablauf dieser Frist kein/e Eigentümer:in gemeldet hat, wird der/die Finder:in verständigt und es geht in sein/ihr Eigentum über. Verzichtet der/die Finder:in, werden die Fundstücke entsorgt. Außerhalb der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes können die Fundsachen auf der Polizeistation abgegeben werden.

📞 Kontakt

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