Gebühren, Abgaben, Tarife

Aufschließungsabgabe

Für die Aufschließungsabgabe gilt der Einheitssatz in Höhe von € 680,- pro m² (0 % USt).

Ausgleichsabgabe für Stellplätze und Spielplätze

Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge

Der/Die Eigentümer:in eines Bauwerks oder eines Grundstückes hat für eine festgestellte Anzahl von Stellplätzen eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, wenn die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge nicht möglich ist oder der/die Eigentümer:in des Bauwerks verpflichtet war, Stellplätze für Kraftfahrzeuge herzustellen, diese jedoch ersatzlos aufgelassen wurden und eine Neuherstellung nicht mehr möglich ist.

Die Höhe der Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge ist mit einem Einheitssatz von € 9.000,- pro nicht hergestellten Stellplatz (0 % USt) festgesetzt.

Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder

Der/Die Eigentümer:in eines Bauwerks oder eines Grundstücks hat für eine festegestelle Anzahl von Stellplätze eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, wenn die Herstellung von Stellplätzen für Fahrräder nicht möglich ist.

Die Höhe der Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder ist mit einem Einheitssatz von € 900,- pro nicht hergestellten Stellplatz (0% USt) festgesetzt.

Spielplatz-Ausgleichsabgabe

Ein/e Bauwerber:in hat eine Spielplatz-Ausgleichsabgabe zu entrichten, wenn die Errichtung eines nichtöffentlichen Spielplatzes weder auf dem eigenen Bauplatz noch auf einem Grundstück möglich ist und auch kein Vertrag mit der Marktgemeinde Ober-Grafendorf besteht.

Die Höhe der Spielplatz-Ausgleichsabgabe ist mit einem Einheitssatz von € 110,- pro m² nicht hergestellter Spielplatzfläche (0 % USt) festgesetzt.

Benützungsentgelt Bewegungsräume (Turnsäle)

Das Benützungsentgelt für die Bewegungsräume (Turnsäle) im Sozialzentrum, Landeskindergarten I und Landeskindergarten II beträgt € 15,- pro Stunde (inkl. 20 % USt).

Benützungsentgelt Spinde am Ebersdorfer See

Die Vergabe der Spinde am Ebersdorfer See erfolgt am Gemeindeamt. Für die Benützung der Spinde gelten die folgenden Tarife:

kleiner Spind

€ 30,- pro Spind und pro Saison (inkl. 20 % USt)

großer Spind

€ 50,- pro Spind und pro Saison (inkl. 20 % USt)

Schlüsselkaution

€ 20,- pro Schlüssel

Festsaal

Für die Benützung des Festsaals gelten grundsätzlich die folgenden Tarife:

Pauschaltarif für 5 Stunden

€ 511,20 (inkl. 20 % USt)

Pauschaltarif für 10 Stunden

€ 951,60 (inkl. 20 % USt)

Mehrstunde

€ 90,- (inkl. 20 % USt)

Zu den oben gannten Pauschaltarifen werden zusätzlich noch € 21,60 pro Stunde (inkl. 20 % USt) für die Heizung verrechnet. Die Heizkosten werden insbesondere in den kälteren Monaten sowie bei Bedarf in Rechnung gestellt.

Die Tarife für die Benützung des “kleinen” Festsaals sowie des Zubaus im Keller können am Gemeindeamt angefragt werden.

Friedhof

Grabstellengebühren

Die Grabstellengebühr für das Benützungsrecht auf 10 Jahre beträgt bei Erdgrabstellen und Urnengrabstellen (Urnennischen):

Erdgrab

zur Beerdigung bis zu 2 Leichen und Urnen

€ 510,-

zur Beerdigung bis zu 4 Leichen und Urnen

€ 1.030,-

zur Beerdigung bis zu 6 Leichen und Urnen

€ 1.550,-

zur Beerdigung bis zu 6 Urnen

€ 640,-

Urnen

Urnennische zur Beisetzung bis zu 2 Urnen

€ 320,-

Urnennische zur Beisetzung bis zu 3 Urnen

€ 480,-

Urnennische zur Beisetzung bis zu 4 Urnen

€ 640,-

Urnenhain für naturnahe Bestattung für eine Urne

€ 320,-

Pultgrab für 4 Urnen

€ 750,-

Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage bzw. mit besonderer Ausgestaltung werden zu den oben genannten Grabstellengebühren folgende Zuschläge verrechnet:

Gräber an der Friedhofsmauer

€ 640,-

Erdgräber mit Fundamentierung*

€ 380,-

*betrifft ausschließlich Erdgräber, die dem “neuen” Teil (Gruppe 5-6) des Friedhofes zugeordnet werden (siehe Friedhofsplan).

Nähere Informationen zu Grabverlängerungen, Grüfte, Leichenpass, etc. können bei den Mitarbeiterinnen des Gemeindeamtes erfragt werden.

Beerdigungsgebühren

Die Beerdigungsgebühren beinhalten das Öffnen wie auch das Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates. Die Gebühren betragen bei der

Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab

€ 620,-

Beisetzung einer Urne

€ 60,-

Beisetzung einer Urne in einem Urnengrab mit Abdeckung

€ 380,-

Beisetzung einer Leiche in einer Gruft

€ 1.230,-

Beisetzung einer Urne in einer Gruft

€ 1.230,-

Beisetzung einer Urne in einer Urnennische oder -stele

€ 60,-

Beisetzung einer Urne im Urnenhain für naturnahe Bestattung

€ 60,-

Beisetzung einer Urne in einem Pultgrab

€ 60,-

Bei Erdgräbern mit Deckel erhöhen sich die oben genannten Beerdigungsgebühren um € 590,-.

Bei Beerdigungen außerhalb der Dienstzeit (Freitag ab 12:00 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertag) wird zusätzlich zu den oben genannten Beerdigungsgebühren eine Gebühr in Höhe von € 190,- verrechnet. Diese Gebühr betrifft ausschließlich Erdbestattungen.

Gebühren für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage)

Die Gebühr für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage) beträgt € 70,- pro Tag.

Gebühren für die Benützung der Aufbahrungshalle

Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle (z. B. für Verabschiedungen) beträgt € 120,- pro Tag.

Totenbeschaugebühr

Diese Gebühr ist gesetzlich festgelegt und wird jährlich angepasst. Mit Stand 01.01.2026 gelten die folgenden Beträge:

Montag bis Freitag 07:00-19:00 Uhr

€ 153,-

Montag bis Freitag 19:00-07:00 Uhr

€ 230,-

Samstag, Sonntag und Feiertag 07:00-19:00 Uhr

€ 230,-

Samstag, Sonntag und Feiertag 19:00-07:00 Uhr

€ 294,-

Enterdigungsgebühr

Die Gebühr für eine Enterdigung beträgt das Zweifache der jeweiligen Beerdigungsgebühr.

Alle genannten Gebühren werden ohne USt verrechnet.

Gebrauchsabgabe

Für den über den widmungsmäßigen Zweck hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund in der Gemeinde wird eine Gebrauchsabgabe eingehoben. Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973 (in Kombination mit dem aktuell geltenden NÖ Gebrauchsabgabetarif) zu entrichten. Beispiele für die Gebrauchsabgabe sind Werbetafeln und -banner, Baucountainer, Schuttmulde, Schanigärten, etc.

Geschirrmobil

Das Geschirrmobil kann gerne sowohl von Firmen, Vereinen und Bürger:innen aus Ober-Grafendorf wie auch von außerhalb für verschiedene Veranstaltungen ausgeborgt werden. Die Voraussetzung für das Ausborgen ist, dass das Geschirrmobil zum gewünschten Zeitpunkt noch nicht reserviert und/oder vergeben ist.

Die Preise erhält man auf Anfrage beim Gemeindeamt Ober-Grafendorf.

Grundsteuer

Die Berechnung der Grundsteuer ist Steuermessbetrag x Hebesatz. Der Steuermessbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt. Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgesetzt und beträgt in Ober-Grafendorf 500 %. Dies gilt sowohl für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) wie auch für die Grundsteuer B (Grundvermögen).

⚠️ Die Grundsteuer wird, sofern sie € 75,- im Jahr übersteigt, in vier Teilbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eingehoben. Beträge bis € 75,- sind einmal jährlich zum 15. Mai zu entrichten (Hausbesitzerabgaben).

Hunde

Nutzhunde

Für Nutzunde beträgt die Abgabe einmal jährlich € 6,54 pro Hund. Die Abgabe ist jedes Jahr am 15. Februar fällig. Welche Hunde als Nutzhunde gelten und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, können im § 3 des NÖ Hundeabgabegesetzes nachgelesen werden.

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sowie für auffällige Hunde (gemäß § 2 und 3 des NÖ Hundehaltegesetz) beträgt die Abgabe einmal jährlich € 75,- pro Hund. Die Abgabe ist jedes Jahr am 15. Februar fällig.

sonstige Hunde

Für alle übrigen Hunde beträgt die Abgabe einmal jährlich € 35,- pro Hund. Die Abgabe ist jedes Jahr am 15. Februar fällig.

Hundemarke

Für die Hundemarke ist eine einmalige Gebühr zum Zeitpunkt der Anmeldung zu entrichten:

sonstige Hunde und Nutzhunde

€ 2,- pro Marke

Hunde mit Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde

€ 3,- pro Marke (rote Marke)

Alle genannten Beträge sind ohne USt.

Inserate Gemeindezeitung

Die Zeitung der Marktgemeinde Ober-Grafendorf erscheint quartalsweise und erreicht ca. 2.165 Haushalte und somit rund 4.000 Leser:innen. Eine genaue Darstellung der Inserate ist im beiliegenden Inseratenspiegel ersichtlich.

Inserat 1 (210 × 133 mm)

€ 990,- (inkl. 20 % USt)

Inserat 2 (100 × 133 mm)

€ 516,- (inkl. 20 % USt)

Inserat 3 (100 × 66,5 mm)

€ 276,- (inkl. 20 % USt)

Bei Buchung von 4 Inseraten im Jahr wird ein Rabatt von 30 % gewährt.

Kanal

Kanalbenützungsgebühr

Zur Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage gelten für die Schmutzwasserentsorgung folgende Einheitssätze:

» Mischwasserkanal

€ 3,19 pro m² (inkl. 10 % USt)

» Schmutzwasserkanal

€ 3,19 pro m² (inkl. 10 % USt)

» Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem)

€ 3,19 pro m² (inkl. 10 % USt)

Gemäß § 5 Abs. 2 des NÖ Kanalgesetz 1977: Werden von einer Liegenschaft in das Kanalsystem Schmutzwässer und Niederschlagswässer eingeleitet, so gelangt in diesem Fall ein um 10 % erhöhter Einheitssatz zur Anwendung.

Die Kanalbenützungsgebühren sind im Vorhinein in vierteljährlichen Teilzahlungen (jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) zu entrichten (Hausbesitzerabgaben).

Kanaleinmündungsabgabe

Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgaben für die Einmündung in den öffentlichen Schmutzwasserkanal beträgt € 18,98 (inkl. 10 % USt).

Kinderbetreuung

Kindergarten

» Elternbeitrag

Der Elternbeitrag beträgt € 15,- pro Kind und pro Monat (inkl. 13 % USt) und wird für die Finanzierung des Bastelmaterials verwendet. Für Geschwisterkinder wird eine Ermäßigung in Höhe von 25 % geboten. Die Verrechnung erfolgt im September im Vorhinein für alle 10 Monate.

Sollte das Kind auch in den Sommermonaten Juli und August die Kinderbetreuung am Vor- und/oder Nachmittag nutzen, werden auch in diesem Monat die € 15,- pro Kind und pro Monat (inkl. 13 % USt) verrechnet. Die Verrechnung erfolgt im Nachhinein in den Monaten August und September.

» Früh- und Nachmittagsbetreuung

Für die Betreuung vor 07:00 Uhr und nach 13:00 Uhr werden € 2,70 pro Kind und pro angefangener Stunde (inkl. 13 % USt) verrechnet. Die Verrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein.

» Ferienbetreuung

Für die Ferienbetreuung in den Sommermonaten Juli und August vor 07:00 Uhr und nach 13:00 Uhr werden € 35,- pro Kind und pro Woche (inkl. 13 % USt) verrechnet. Die Verrechnung erfolgt im Nachhinein im August und im September.

» Mittagessen (Essen auf Rädern)

Für das Mittagessen sind € 4,70 pro Menü (inkl. 10 % USt) zu entrichten. Die Verrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein.


Tagesbetreuungseinrichtung WIFKI

» Früh- und Nachmittagsbetreuung

Für die Betreuung vor 07:00 Uhr und nach 13:00 Uhr werden € 2,70 pro Kind und pro angefangener Stunde (inkl. 13 % USt) verrechnet.

» Nebenkosten

Für die Finanzierung des Bastelmaterials, der Vormittagsjause, der Verpflegung am Nachmittag und diversen Verbrauchsmaterialien (wie z. B. Windeln, Feuchttücher etc.) werden € 18,- pro Kind und pro Monat (inkl. 20 % USt) verrechnet.

» Mittagessen (Essen auf Rädern)

Kleinkinder (bis zum 2. Geburtstag)

€ 2,90 pro Menü (inkl. 10 % USt)

Kinder (ab dem 2. Geburtstag)

€ 4,70 pro Menü (inkl. 10 % USt)

Schulkinder (nur in den Schulferien)

€ 5,30 pro Menü (inkl. 10 % USt)

Alle genannten Beträge werden monatlich im Nachhinein verrechnet.


schulische Nachmittagsbetreuung (NABE)

» Betreuungskosten

Betreuungsbedarf

für ein Kind

für jedes weitere Geschwisterkind

1 Tag pro Woche

€ 42,-

€ 32,-

2 Tage pro Woche

€ 63,-

€ 53,-

3 Tage pro Woche

€ 79,-

€ 69,-

4 Tage pro Woche

€ 95,-

€ 85,-

5 Tage pro Woche

€ 111,-

€ 101,-

Die Verrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein (0 % USt).

» Bastelbeitrag

Für das Bastelmaterial werden € 10,- pro Monat und pro Kind (0 % USt) eingehoben. Die Verrechnung erfolgt im Oktober für das gesamte Schuljahr (10 Monate).

» Mittagessen

Das Essen besteht immer aus zwei Gängen und einem Getränk. Zusätzlich zur Hauptspeise wird entweder eine Suppe oder eine Nachspeise serviert. Die Kosten belaufen sich auf € 8,- pro Menü und pro Kind (0 % USt). Die Verrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein. Die Marktgemeinde Ober-Grafendorf gewährt einen Zuschuss in Höhe von € 1,50 pro Menü.

Kommunalsteuer

Die Kommunalsteuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Beschäftigten einer Betriebsstätte des Unternehmens ausbezahlt worden sind. Es sind nur jene Betriebsstätten maßgeblich, die in einer österreichischen Gemeinde angesiedelt sind.

Lustbarkeitsabgabe

Für alle im Gemeindegebiet durchgeführten öffentlichen Veranstaltungen muss eine Lustbarkeitsabgabe entrichten werden, sofern für den Besuch der Veranstaltung ein Eintrittsgeld zu entrichten ist.

Das Ausmaß der Abgabe beträgt 25 % des Eintrittsgeldes. Bei Filmvorführungen beträgt das Ausmaß 10 % des Eintrittsgeldes.

Müll

Abfallwirtschaftsgebühr und -abgabe

Die Abfallwirtschaftsgebühren und -abgaben werden nicht von der Marktgemeinde Ober-Grafendorf, sondern vom Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung (GVU) St. Pölten Land, festgesetz und eingehoben.

ℹ️ Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung (GVU) St. Pölten Land
Hötzendorfstraße 13, 3100 St. Pölten
+43 2742 71117
gemeindeverband@gvu-stpoelten.at * https://stpoeltenland.umweltverbaende.at/

Altstoffsammelzentrum (ASZ)

Für die Entsorgung von Altreifen PKW (mit und ohne Felge) werden € 7,- pro Stück verrechnet.

Für die Entsorgung von Bauschutt gelten die folgenden Tarife:

je 20l Kübel

€ 1,-

je Scheibtruhe

€ 5,-

je m³

€ 30,-

Nächtigungstaxe (Ortstaxe)

Da sich die Beträge jährlich zu Beginn eines neuen Kalenderjahres ändern, ist der aktuell geltende Betrag im § 15 Abs. 1 des NÖ Tourismusgesetzes 2023 nachzulesen. Die Marktgemeinde Ober-Grafendorf ist als Nicht-Kurortgemeinde deklariert.

Pielachtal-Halle (Sporthalle)

Stundentarif ohne Hallenwart

Stundentarif für die 1/3-Halle

€ 25,63 (inkl. 20 % USt)

Stundentarif für die 2/3-Halle

€ 50,59 (inkl. 20 % USt)

Stundentarif für die gesamte Halle

€ 75,88 (inkl. 20 % USt)

Stundentarif mit Hallenwart

Stundentarif für die 1/3-Halle

€ 39,62 (inkl. 20 % USt)

Stundentarif für die 2/3-Halle

€ 79,25 (inkl. 20 % USt)

Stundentarif für die gesamte Halle

€ 118,88 (inkl. 20 % USt)

Weitere Informationen können am Gemeindeamt erfragt werden.

Wasser

Wasserbezugsgebühren

Die Grundgebühr zur Berechnung der Wasserbezugsgebühr beträgt € 2,15 pro m³ Verbrauch (inkl. 10 % USt).

Die Wasserbezugsgebühren sind im Vorhinein in vierteljährlichen Teilzahlungen (jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) zu entrichten (Hausbesitzerabgaben).

⚠️ Anfang Oktober werden alle betroffenen Liegenschaftsbesitzer:innen postalisch dazu aufgefordert ihren Wasserzähler abzulesen und den Verbrauch zu melden. Infolgedessen wird in der Vorschreibung des 4. Quartals jeden Jahres entweder eine Gutschrift oder eine Nachverrechnung berücksichtigt.

Bereitstellungsgebühr

Die Bereitstellungsgebühr beträgt € 40,70 pro m³/h (inkl. 10 % USt).

Die Wasserbezugsgebühren sind im Vorhinein in vierteljährlichen Teilzahlungen (jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) zu entrichten (Hausbesitzerabgaben).

Wasseranschlussabgabe

Der Einheitssatz zur Berechnung der Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung beträgt € 11,- (inkl. 10 % USt).

Wochenmarkt-Standplatzgebühr

Die Standplatzgebühren am Dirndltaler Wochenmarkt (freitags von 15:30 bis 19:00 Uhr) betragen 3,50 pro Laufmeter und pro Tag (0 % USt).

SEPA-Lastschriftsmandat (Abbucher) und elektronischer Rechnungsversand

Wenn eine automatische Abbuchung der laufenden Beträge und/oder die Rechnungsübermittlung per E-Mail gewünscht wird, kann das beiliegende Dokument ausgefüllt an das Gemeindeamt übermittelt werden.