Bekanntmachung zur Geflügelpest (Vogelgrippe) in Niederösterreich
Aufgrund von Ausbrüchen der Geflügelpest („Vogelgrippe“) in Niederösterreich hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) ein HPAI-Risikogebiet gemäß der Vogelgesundheitsverordnung (BGBl. II Nr. 303/2024) festgelegt.
Einteilung der Risikogebiete:
Diese sind von den betroffenen Gemeinden durch Anschlag an der Amtstafel bekanntzumachen.
Biosicherheitsmaßnahmen:
Für Gebiete mit stark erhöhtem Risiko (Punkt B):
Geflügelhaltung nur in Stallungen oder geschlossenen Vorrichtungen mit Schutz vor Wildvögeln.
Trennung von Enten und Gänsen von anderen Vögeln.
Schutzmaßnahmen für Futter- und Wasserstellen.
Für Gebiete mit erhöhtem Risiko (Punkt A):
Trennung von Enten und Gänsen von anderen Vögeln.
Schutzmaßnahmen gegen Wildvogelkontakt.
Verbot der Tränkung mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln und Geräten.
Meldepflicht:
Halter:innen in den HPAI-Risikogebieten müssen folgende Anzeichen umgehend der Behörde melden:
Futter- und Wasseraufnahme sinkt um mehr als 20 %.
Eierproduktion sinkt um mehr als 5 % über zwei Tage.
Sterblichkeit übersteigt 3 % in einer Woche.
Meldepflicht für Veranstaltungen mit Vögeln:
Tierausstellungen, Märkte, Börsen und Vogelflugwettbewerbe unterliegen der amtstierärztlichen Überwachung und sind eine Woche vorab bei der zuständigen Behörde zu melden. Veranstaltungen können untersagt oder mit Auflagen versehen werden.
Aktuelle Informationen:
Für weiterführende Informationen wird auf die Websites des Landes Niederösterreich und des Bundes verwiesen.
Gebiete mit stark erhöhtem Risiko
Bundesland Niederösterreich